Kinder- und Jugendschutzordnung
Ab 1. Dezember 2021 trat die Kinder- und Jugendschutzordnung des BSV in Kraft,
mit einer Karenzzeit bis zum 28.02.22, wie bereits auf der BSV-Homepage veröffentlicht.
Das Prozedere zur Prüfung des Führungszeugnis durch die Obleute wurde auf der BSV-Website veröffentlicht.
www.badischer-schachverband.de/photos/KiJuSchO/Anforderung_F%C3%BChrungszeugnis1.pdf
Die Vereinsvorstände werden gebeten, dies umzusetzen.
Wilhelm Eble
Bezirksleiter