Antrag 2 Bußgeld Kreisklasse

Autor: Bernhard Herlemann
Datum: 02.07.2019 - Letzte Änderung: 03.07.2019 09:51
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Der Bezirksvorstand beschließt einstimmig, der Bezirksversammlung folgende Antrag vorzulegen:

§ 11 Ziffer 6 der GO soll folgende Fassung erhalten:

Für Vereine, die mit Mannschaften  in der Kreisklasse spielen,  gelten folgende abweichende  Bestimmungen von der VO des BSV bei Spielabsagen:
Einzelne Spielabsagen werden nicht sanktioniert, wenn spätestens am Spieltag bis 12.00 Uhr dem Gegner das Nichtantreten gemeldet  und im Ergebnisdienst eingetragen wird. Fallen jedoch  mehr  als 3 Spielabsagen pro Mannschaft in der Spielsaison an, wird am Ende ein Bußgeld in Höhe von 60 € berechnet.
Für die Bezirksklasse gelten die Bestimmungen  der VO des BSV uneingeschränkt.
Für Spielsagen in der Kinder/Jugendliga wird kein Bußgeld fällig.


Begründung:  In der vergangenen Jahren kam es in der Kreisklasse zu erheblichen Spielabsagen einzelner Vereine. In der Saison 2018/2019 haben 2 Vereine jeweils 5 Mannschaftskämpfe abgesagt. Die bisherige Regelung, in der Kreisklasse für nachgeordnete Mannschaften kein  Bußgeld für Spielabsagen zu erheben, beeinflusst die Aufstiegsplätze in die Bezirksklasse.

Der Bezirksvorstand
1. Juli 2019  
 


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