Der Badische Schachverband hatte auf den 27. Juni nach Sandhausen zu dem satzungsgemäß vorgesehenen Verbandstag eingeladen. Insgesamt 51 Delegierte nahmen daran teil. Ein detailliertes Hygienekonzept ermöglichte den gesundheitlichen Schutz aller Beteiligten. Aus dem Schachbezirk Ortenau nahmen Wilhelm Eble (Zell), Harald Mayer (Offenburg) und Fritz Meyer (Ehrenvorsitzender des BSV) am Verbandstag teil. Aus beruflichen Gründen waren Johannes Danner (Appenweier), Andreas Bachmann (Neumühl) und Tim Huber (Oberkirch) an einer Teilnahme verhindert.
Eine umfangreiche Tagesordnung mit den Schwerpunktthemen Spielbetrieb, Jahresrechnung, Haushaltsplan sowie Änderung der Satzung, der Verfahrensordnung und der Einführung einer Kinder- und Jugendschutzordnung wurden in 6 Stunden in teils eingehenden Diskussionen abgearbeitet. Hier vorab die wichtigsten Ergebnisse:
Die in zwei Skype-Meetings gefassten Beschlüsse des Turnierordnungsausschusses zum Spielbetrieb des BSV wurden mit sehr großer Mehrheit gebilligt. Damit werden die 8. und 9. Verbandsrunden der Saison 2019/2020 nachgespielt und die Mannschaftsmeisterschaften in allen Klassen des BSV damit regulär beendet. Die 8. Runde findet im September, die 9. Runde im Oktober 2020 statt. Die genauen Termine legt der Turnierordnungsausschuss fest.
Die Wechselfrist für die Erteilung eines aktiven Spielrechts im BSV (nach den Regularien zum An- und Abmeldeverfahren im BSV wäre das der 30.6.) wird in diesem Jahr auf den 31. Oktober festgelegt und das Spielrechtsverzicht für Mannschaften nach H-2.3.1 der TO auf den 7. November.
Jahresrechnung 2019, Nachtragshaushalt 2020 und Plan 2021 wurden fast einstimmig genehmigt. Der BSV ist finanziell gut aufgestellt. Die Kassenprüfer bescheinigten eine ordnungsgemäße Buchführung unter Einhaltung der Finanzordnung.
Eine Reihe von Satzungsänderungen, die überwiegend bereits auf dem Verbandstag 2019 beraten wurden, sind einstimmig verabschiedet worden.
Eine Ordnung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt im BSV wurde verabschiedet. Sie sieht in § 3 für jeden der im BSV, dessen Bezirken oder Vereinen direkt mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, die Pflicht zur Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses vor. Die Ordnung tritt mit Inkrafttreten der am 27.6. verabschiedeten Satzung in das Vereinsregister in Kraft.
Auch die Verfahrensordnung wurde neu gefasst. Einige Regelungen, die bisher in der Satzung enthalten waren, wurden die in der VO verlagert. Daneben sind Ergänzungen aufgrund der neuen Kinder- und Jugendschutzordnung notwendig geworden. Auch die Neufassung der VO tritt mit Eintragung der Satzung in das Registergericht in Kraft.
Neben den vorgenannten größeren Beratungsblöcken standen u.a. Berichte der Präsidiumsmitglieder auf der TO, die Kassenprüfer waren neu zu wählen, der Referent für Partienerfassung zu bestätigen, Hygieneregeln zu erörtern usw. usw. Insgesamt in Coronazeiten ein gut organisierter Verbandstag, für den allen Dank und Anerkennung zu zollen ist.
Fritz Meyer